| Allgemeine Geschäftsbedingungen der Holzkirchener Kultur- und Bürgerhaus GmbH & Co. KG
§ 1 Geltungsbereich
Die folgenden Regelungen gelten für Eigenveranstaltungen der Holzkirchener Kultur- und Bürgerhaus GmbH & Co. KG (im Folgenden „Kultur- und Bürgerhaus“) und den Besuchern (im Folgenden „Kunden“). Für Rechtsgeschäfte zwischen Kultur- und Bürgerhaus und Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“) in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Abweichende Bedingungen erkennt das Kultur- und Bürgerhaus nicht an, es sein denn es stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
§ 2 Vertragsabschluss / Kartenerwerb / Versand
2.1 Der Eintrittskartenverkauf zwischen dem Kultur- und Bürgerhaus und dem Besucher kommt durch die Bestellung des Kunden und ihre Annahme durch das Kultur- und Bürgerhaus zustande. Eintrittskarten können an der Kasse des Hauses „Kultur im Oberbräu“ sowie telefonisch oder über das Internet bestellt werden. Erfolgt die Bestellung telefonisch oder über das Internet, erhält der Kunde eine Buchungsnummer, die ihm fernmündlich oder schriftlich mitgeteilt wird.
2.2 Bei Veranstaltungen Dritter ist das Kultur- und Bürgerhaus ausschließlich als Vorverkaufsstelle für den Fremdveranstalter tätig. Direkte Vertragsbeziehungen kommen damit ausschließlich zwischen dem jeweiligen Veranstalter und dem Kunden zustande.
2.3 Der Kunde erwirbt die Eintrittskarten in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Sofern vom Kunden Eintrittskarten weiter veräußert werden, ist eine Vertretung des Kultur- und Bürgerhauses ausgeschlossen.
2.4 Sofern nichts anderes vereinbart ist, und eine Abholung durch den Kunden nicht möglich ist, werden Eintrittskarten nach vollständigem Zahlungseingang an der Theaterkasse hinterlegt. Unsere Bankverbindung für Überweisungen: KSK Miesbach-Tegernsee, BLZ 71152570, Kto. Nr. 12045571.
2.5 Reservierte Karten müssen bis spätestens 5 Tage nach der Reservierung bezahlt werden. Wird diese Frist vom Kunden nicht wahrgenommen, verfällt die Reservierung ersatzlos.
§ 3 Fälligkeit und Zahlung
3.1 Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Kultur- und Bürgerhauses. Sollte eine Zahlung zurück gebucht werden, ist der Kunde zur unverzüglichen Rücksendung der Eintrittskarten und zur Erstattung der durch die Rückbelastung entstandenen Kosten verpflichtet. Reservierte Karten, die nicht rechtzeitig bezahlt werden, werden nach Ablauf der Zahlungsfrist zum freien Verkauf freigegeben.
3.2 Der Kaufpreis wird mit der Bestätigung der Bestellung unter Vergabe einer individuellen Reservierungsnummer zur Zahlung fällig. Zahlungen können, soweit nicht anders vereinbart. per Barzahlung, Überweisung und Bankeinzug erfolgen. Bankverbindung siehe Eintrittspreise.
§ 4 Öffnung der Tages- bzw. Abendkasse
4.1 Die Kasse ist in der Regel montags bis samstags von 14 bis 22 Uhr sowie sonntags von 10 bis 22 Uhr geöffnet.
4.2 Nach Beginn einer Vorstellung können Besucher mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und die anderen Besucher unter Umständen erst in einer geeigneten Pause eingelassen werden.
§ 5 Änderungen von Besetzungen / Vorstellungszeiten
Das Kultur und Bürgerhaus behält sich vor, aus zwingenden Gründen die angekündigte Besetzung der Rollen
sowie die Vorstellungszeiten kurzfristig zu ändern.
§ 6 Rückgabe und Umtausch von Eintrittskarten / Kartenverlust
6.1 Eine Rückgabe bzw. der Umtausch von Eintrittskarten ist grundsätzlich ausgeschlossen.
6.2 Bei Vorstellungsausfall erstattet das Kultur- und Bürgerhaus den Kaufpreis gegen Rückgabe der Eintrittskarte. Die Rückgabe muss beim Kultur- und Bürgerhaus unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach der ausgefallenen Vorstellung erfolgen. Anderenfalls verfällt der Anspruch. Weitergehende Ansprüche des Kunden (z. B. Anfahrts-/Übernachtungskosten) sind ausgeschlossen.
6.3 Bei Vorstellungsabbruch wird das Eintrittsgeld nur erstattet, wenn noch nicht die Hälfte der Vorstellung abgelaufen war. Ein Erstattungsanspruch ist spätestens innerhalb von fünf Tagen dem Kultur- und Bürgerhaus schriftlich mitzuteilen.
6.4 Es ist nicht zulässig, einen anderen als den auf der Eintrittskarte bezeichneten Platz einzunehmen. Bei unberechtigtem Platzwechsel kann der Unterschiedsbetrag erhoben oder der Besucher von diesem Platz oder aus der Vorstellung verwiesen werden.
6.5 Eine Erstattung des Kaufpreises oder die Aushändigung von Ersatzkarten bei Verlust von Eintrittskarten ist ausgeschlossen.
§ 7 Ermäßigte Eintrittspreise
7.1 Ermäßigungen werden je nach Veranstaltung durch das Kultur- und Bürgerhaus gewährt. Die für die Vorstellung jeweils geltenden Nachlässe sind an der Theaterkasse bzw. beim telefonischen Vorverkauf zu erfragen.
7.2 Beim Erwerb von ermäßigten Eintrittskarten muss die Berechtigung dem Kultur- und Bürgerhaus nachgewiesen werden – evtl. durch Lichtbildausweis.
7.3 Mehrere Nachlässe pro Eintrittskarte sind nicht möglich.
7.4 Nach dem Erwerb der Eintrittskarte kann ein nachträglicher Nachlass nicht gewährt werden.
7.5 Nachlässe werden in der Regel gewährt für Schüler und Studenten, Wehr- oder Ersatzdienstleistende sowie Schwerbehinderte mit amtlichem Ausweis.
§ 8 Ton- Film- Foto- und Videoaufnahmen
8.1 Bild- (Film, Video etc.) und / oder Tonaufnahmen, sowie Übertragungen sind aus urheberrechtlichen Gründen untersagt.
8.2 Bei Zuwiderhandlungen ist das Einlasspersonal berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras – unter Ausschluss der Haftung – einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Gegebenenfalls kann der Besucher vom Besuch der Aufführung ausgeschlossen werden. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Aufführung festgehalten sind, können vom Veranstalter eingezogen und verwahrt werden. Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat.
8.3 Für den Fall, dass während einer öffentlichen Vorstellung Bild- und/ oder Tonaufnahmen von dazu berechtigten Personen durchgeführt werden, erklären sich die Besucher mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und/ oder Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht bzw. verwertet werden dürfen.
§ 9 Hausordnung
9.1 Besucher können des Hauses verwiesen werden, wenn sie die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigen. Der Zutritt kann Besuchern verweigert werden, wenn sie in früheren Vorstellungen gegen die Hausordnung verstoßen haben. Darüber hinaus kann das Kultur- und Bürgerhaus gegenüber diesen Personen ein Hausverbot aussprechen.
9.2 Das Rauchen ist im gesamten Gebäude nicht gestattet.
9.3 Eigene Speisen und Getränke dürfen zu keiner Veranstaltung mitgebracht werden.
9.4 Die Hausordnung von „Kultur im Oberbräu“ wird durch Aushang bekannt gemacht, und ist zu beachten. Den Anweisungen der Mitarbeiter des Kultur- und Bürgerhauses sowie des anwesenden Einlasskontrolldienstes ist
Folge zu leisten..
9.4 Änderungen für einzelne Produktionen sind an der Kasse bzw. dem Kulturbüro zu erfragen.
§ 10 Garderobe
10.1 Mäntel, Schirme, Stöcke, große Taschen und ähnliche Gegenstände müssen gegen eine Gebühr an der Garderobe zur Aufbewahrung abgegeben werden.
10.2 Der Verlust oder die Beschädigung von Garderobengegenständen sowie der Verlust einer Garderobenmarke müssen unverzüglich beim Garderobenpersonal gemeldet werden. Garderobengegenstände dürfen ohne Garderobenmarke nur dann ausgehändigt werden, wenn glaubhaft gemacht ist, dass der Besucher der berechtigte Empfänger ist.
10.3 Die Garderobe schließt 30 Minuten nach Ende der Vorstellung. Für Gegenstände, die nach diesem Zeitraum verloren oder beschädigt werden, übernimmt das Kultur- und Bürgerhaus keine Haftung.
§ 11 Haftung / Schadensersatz
11.1 Das Kultur- und Bürgerhaus übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Körperschäden jeglicher Art, sofern das Kultur- und Bürgerhaus, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
11.2 Schadensersatzansprüche des Kunden aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit das Kultur- und Bürgerhaus, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind.
11.3 Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sowie wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
11.4 Für Fremdleistungen (z. B. gastronomische Leistungen) haftet nicht das Kultur- und Bürgerhaus, sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt.
§ 12 Datenschutz
12.1 Das Kultur- und Bürgerhaus ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten des Kunden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu bearbeiten und zu speichern.
12.2 Bei Bestellung über das Internet werden alle vom Kunden eingegebenen Daten vertraulich behandelt.
§ 13 Anwendbares Recht / Erfüllungsort und Gerichtsstand
13.1 Es gilt deutsches Recht.
13.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich zwischen Kultur- und Bürgerhaus und Kunden aus der Geschäftsbeziehung ergeben, ist Holzkirchen, sofern der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
13.3 Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen, die entsprechende gesetzliche Bestimmung. |